LLC gründen – Ihre US-Gesellschaft mit maximaler Flexibilität

Mit einer LLC sichern Sie sich ein flexibles Unternehmensmodell – ideal für internationale Geschäfte, Vermögensschutz und unternehmerische Freiheit. Wir begleiten Sie bei Gründung und Strukturierung, individuell auf Ihre Ziele abgestimmt.

Wyoming – der ideale Standort für Ihre LLC
Die US-LLC (Limited Liability Company) entstand ursprünglich 1977 im Bundesstaat Wyoming – und genau dort finden Unternehmer auch heute noch die besten Bedingungen.
Wyoming überzeugt durch minimale Verwaltungspflichten, niedrige laufende Kosten und hohe Diskretion: Keine Bilanzpflicht, keine Mindestkapitalvorgaben und keine Veröffentlichung der Gesellschafternamen im Handelsregister. Ideal für Unternehmer, die schnelle Gründung und diskrete Strukturen suchen.

Warum eine LLC in Wyoming?

  • Keine jährliche Franchise Tax (anders als z. B. in Delaware)

  • Verwaltungsaufwand unter 10 Minuten pro Jahr

  • Keine Bilanzeinreichung erforderlich

  • Keine Büroräume in den USA notwendig

  • Diskrete Eigentümerstruktur: Gesellschafternamen bleiben anonym

  • Kein Mindestkapital erforderlich

Wyoming gilt laut Rankings regelmäßig als unternehmerfreundlichster US-Bundesstaat – und bietet damit den optimalen Rahmen für Ihre LLC.

Wer profitiert von einer LLC?

Wir können diese Lösung für folgende Personengruppen empfehlen:

Ihre LLC – auch in Deutschland rechtlich anerkannt

Dank eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den USA wird eine ordnungsgemäß gegründete LLC in Deutschland uneingeschränkt anerkannt. Im Gegensatz zu vielen anderen Auslandsgesellschaften benötigen US-LLCs keine echte Betriebsstätte vor Ort, um als rechtsfähig zu gelten. Auch eine Enteignung ist ausgeschlossen – eine LLC bietet damit besonderen Schutz für Vermögen, etwa bei Immobilienbeteiligungen oder Familiengesellschaften.
Was ist ein Organizer und ein Registered Agent?
Der Organizer beantragt die Gründung Ihrer LLC beim Secretary of State. Der Registered Agent ist Ihr offizieller Ansprechpartner vor Ort in Wyoming und stellt die gesetzlich erforderliche Anschrift für Behördenkontakte bereit.
Die interne Satzung – das Operating Agreement – regelt Eigentümerstruktur, Rechte und Pflichten der Mitglieder. Nach außen bleiben die Gesellschafter anonym.
Nein. Die meisten LLCs starten ohne Stammkapital. Kosten für den Geschäftsbetrieb werden bei Bedarf durch Gesellschafterdarlehen finanziert – steuerlich neutral und liquiditätsschonend.
Ja. Eine LLC kann problemlos eine deutsche Zweigniederlassung anmelden. Besonderer Vorteil: Es besteht keine Pflicht zur Offenlegung von Bilanzen im Bundesanzeiger (§ 325a HGB).